Kosten des Verfahrens
Regelbuße plus Bescheidkosten.
01
Regelbuße
Die Tabelle nennt Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände und fahrlässige Begehung. Bis 55 Euro ist grundsätzlich ein Verwarnungsgeld vorgesehen.
02
Verfahrensgebühr
§ 107 OWiG setzt bei einem Bußgeldbescheid fünf Prozent der Geldbuße an, mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro.
03
Zustellauslage
Für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde nennt § 107 OWiG pauschal 3,50 Euro. Weitere tatsächliche Auslagen können hinzukommen.
04
Rechnerwert
Der voraussichtliche Zahlbetrag addiert Regelbuße, Mindestgebühr beziehungsweise fünf Prozent und 3,50 Euro Zustellung. Bei Verwarnungen wird kein Aufschlag berechnet.
05
Wiederholung
Nach § 4 Abs. 2 BKatV kommt regelmäßig ein Fahrverbot in Betracht, wenn innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.