Kosten des Verfahrens

Regelbuße plus Bescheidkosten.

01

Regelbuße

Die Tabelle nennt Regelsätze für gewöhnliche Tatumstände und fahrlässige Begehung. Bis 55 Euro ist grundsätzlich ein Verwarnungsgeld vorgesehen.

02

Verfahrensgebühr

§ 107 OWiG setzt bei einem Bußgeldbescheid fünf Prozent der Geldbuße an, mindestens 25 Euro und höchstens 7.500 Euro.

03

Zustellauslage

Für eine Zustellung mit Zustellungsurkunde nennt § 107 OWiG pauschal 3,50 Euro. Weitere tatsächliche Auslagen können hinzukommen.

04

Rechnerwert

Der voraussichtliche Zahlbetrag addiert Regelbuße, Mindestgebühr beziehungsweise fünf Prozent und 3,50 Euro Zustellung. Bei Verwarnungen wird kein Aufschlag berechnet.

05

Wiederholung

Nach § 4 Abs. 2 BKatV kommt regelmäßig ein Fahrverbot in Betracht, wenn innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft erneut mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wird.

06

Amtliche Quellen

§ 107 OWiG und BKatV.