Geschwindigkeit eingeben

Nach Toleranz.
Vor Einordnung.

01 / MASSGEBLICHER WERT

Die festgestellte Überschreitung zählt.

Trage nicht einfach den Tachowert ein. Für die Katalogstufe zählt die Geschwindigkeit, die die Behörde nach dem für Messverfahren und Einzelfall geltenden Toleranzabzug zugrunde legt, abzüglich des Tempolimits.

02 / BEISPIEL

74 km/h festgestellt bei erlaubten 50 km/h

Die maßgebliche Überschreitung beträgt 24 km/h. Innerorts liegt der Regelsatz für Pkw damit bei 115 Euro und einem Punkt.

74 km/h − 50 km/h = 24 km/h

03 / FAHRZEUG

Der Fahrzeugtyp verändert die Tabelle.

Diese Berechnung nutzt Tabelle 1 Buchstabe c des BKatV-Anhangs. Für schwere Kfz, Pkw mit Anhänger, Gefahrguttransporte oder Kraftomnibusse gelten andere Regelsätze.

04 / QUELLE

Amtlicher Bußgeldkatalog

BKatV-Anhang, Tabelle 1 enthält die Geschwindigkeitsstufen für inner- und außerorts.