01 / MASSGEBLICHER WERT
Die festgestellte Überschreitung zählt.
Trage nicht einfach den Tachowert ein. Für die Katalogstufe zählt die Geschwindigkeit, die die Behörde nach dem für Messverfahren und Einzelfall geltenden Toleranzabzug zugrunde legt, abzüglich des Tempolimits.
02 / BEISPIEL
74 km/h festgestellt bei erlaubten 50 km/h
Die maßgebliche Überschreitung beträgt 24 km/h. Innerorts liegt der Regelsatz für Pkw damit bei 115 Euro und einem Punkt.
74 km/h − 50 km/h = 24 km/h03 / FAHRZEUG
Der Fahrzeugtyp verändert die Tabelle.
Diese Berechnung nutzt Tabelle 1 Buchstabe c des BKatV-Anhangs. Für schwere Kfz, Pkw mit Anhänger, Gefahrguttransporte oder Kraftomnibusse gelten andere Regelsätze.
04 / QUELLE
Amtlicher Bußgeldkatalog
BKatV-Anhang, Tabelle 1 enthält die Geschwindigkeitsstufen für inner- und außerorts.